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Ein Anmeldeformular mit den unten aufgeführten AGB's, können sie hier
als PDF-Format herunterladen. |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen | |
| 1. |
Jeder Kursteilnehmer unterliegt der Hausordnung. Der Anweisung der Trainer
und des Betreuungspersonals ist |
| 2. |
Das Rauchen in den Räumen des Studios ist nicht gestattet. |
| 3. |
Das Werk7 haftet für gesetzliche und vertragliche Schadensersatzansprüche
nur in Fällen grober Fahrlässigkeit |
| 4.a. | Die Teilnahme am Programm erfolgt auf eigene
Gefahr und Verantwortung. Mitglieder bzw. deren Sorgeberechtigte werden
Krankheiten, die zu einer Gefährdung führen können, angeben.
Über die gesundheitliche Eignung raten wir im Zweifelsfall ärztlichen
Rat einzuholen. |
| 4.b. | Schwangere nehmen nur nach Absprache mit ihrem
betreuenden Arzt am Programm teil und werden dem Werk 7 ein entsprechendes
Schreiben des Arztes vorlegen, aus dem hervorgeht, bis zu welcher Schwangerschaftswoche
sie am Programm teilnehmen können. |
| 4.c. | Bei der Beherbergung minderjähriger Kinder
übernimmt Werk 7 nicht die Aufsichtspflicht der Sorgeberechtigten. |
| 5. | Wenn Kinder Schäden anrichten, haften die
Sorgeberechtigten. |
| 6. | Die Kursgebühren sind monatlich im Voraus
bis zum 5. jeden Monats zu entrichten. Das Werk 7 ist berechtigt, die Kursgebühren - frühestens nach einer 6-monatigen Laufzeit - der Preis- und Angebotsentwicklung entsprechend zu erhöhen. Bei einer Erhöhung um mehr als 20% gegenüber dem Vorjahr kann der Teilnehmer mit einer Frist von 1 Monat den Vertrag kündigen. |
| 7. | Gibt ein Teilnehmer Anlass zur fristlosen Kündigung,
so sind die Kursgebühren bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin
weiterhin zu entrichten. |
| 8. | Die Ferien des Werk 7 sind die des Freistaates
Bayern. Die Gebühren sind während der Ferien weiterhin zu entrichten. Ein evtl. angebotener Ferienstundenplan ist nicht vertraglich verpflichtend. |
| 9. | Das Werk 7 ist grundsätzlich frei, den
Stundenplan zu ändern. Auf Änderungen werden wir mit angemessener
Frist hinweisen. |
| 10. | Seitens des Werk 7 ausfallenden Tanz- oder Kinderstunden
werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, ohne dass in dem Monat,
in dem die Stunden ausgefallen sind, die Kursgebühren gekürzt
werden können. |
| 11. | Das Fehlen in den Kursstunden entbindet nicht
von der Zahlungspflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, versäumte
Tanz- oder Kinderstunden nach Absprache nachzuholen. Alle Teilnehmer von
Tanz- oder Kinderstunden werden gebeten, bei Verhinderung das Werk 7 vorher
telefonisch oder anderweitig zu informieren. |
| 12. | Sollten einzelne Teile dieses Vertrages und seiner
Bedingungen unwirksam sein, so wird davon die Gültigkeit des Vertrages
und dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. |
| 13. | Die Zahl der gebuchten Wochenstunden
kann während der Laufzeit im beiderseitigen Einvernehmen geändert
werden. |
| 14. | Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende und bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. |
| 15. | Sämtliche Vertragsänderungen müssen
schriftlich erfolgen. |
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