Ein Anmeldeformular mit den unten aufgeführten AGB's, können sie hier als PDF-Format herunterladen.

 
  Allgemeine Geschäftsbedingungen
   
1.

Jeder Kursteilnehmer unterliegt der Hausordnung. Der Anweisung der Trainer und des Betreuungspersonals ist
Folge zu leisten.

2.

Das Rauchen in den Räumen des Studios ist nicht gestattet.

3.

Das Werk7 haftet für gesetzliche und vertragliche Schadensersatzansprüche nur in Fällen grober Fahrlässigkeit
oder bei Vorsatz. Werk7 ist Vertraglich nicht verpflichtet, mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld der
Kursteilnehmer während deren Aufenthalt in den Studioräumen zu verwahren und vor Beschädigung oder Wegnahme durch Dritte zu schützen.

4.a. Die Teilnahme am Programm erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Mitglieder bzw. deren Sorgeberechtigte werden Krankheiten, die zu einer Gefährdung führen können, angeben. Über die gesundheitliche Eignung raten wir im Zweifelsfall ärztlichen Rat einzuholen.

4.b. Schwangere nehmen nur nach Absprache mit ihrem betreuenden Arzt am Programm teil und werden dem Werk 7 ein entsprechendes Schreiben des Arztes vorlegen, aus dem hervorgeht, bis zu welcher Schwangerschaftswoche sie am Programm teilnehmen können.

4.c. Bei der Beherbergung minderjähriger Kinder übernimmt Werk 7 nicht die Aufsichtspflicht der Sorgeberechtigten.

5. Wenn Kinder Schäden anrichten, haften die Sorgeberechtigten.

6. Die Kursgebühren sind monatlich im Voraus bis zum 5. jeden Monats zu entrichten.
Das Werk 7 ist berechtigt, die Kursgebühren - frühestens nach einer 6-monatigen Laufzeit - der Preis- und Angebotsentwicklung entsprechend zu erhöhen. Bei einer Erhöhung um mehr als 20% gegenüber dem Vorjahr kann der Teilnehmer mit einer Frist von 1 Monat den Vertrag kündigen.

7. Gibt ein Teilnehmer Anlass zur fristlosen Kündigung, so sind die Kursgebühren bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin weiterhin zu entrichten.

8. Die Ferien des Werk 7 sind die des Freistaates Bayern. Die Gebühren sind während der Ferien weiterhin zu entrichten.
Ein evtl. angebotener Ferienstundenplan ist nicht vertraglich verpflichtend.

9. Das Werk 7 ist grundsätzlich frei, den Stundenplan zu ändern. Auf Änderungen werden wir mit angemessener Frist hinweisen.

10. Seitens des Werk 7 ausfallenden Tanz- oder Kinderstunden werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, ohne dass in dem Monat, in dem die Stunden ausgefallen sind, die Kursgebühren gekürzt werden können.

11. Das Fehlen in den Kursstunden entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, versäumte Tanz- oder Kinderstunden nach Absprache nachzuholen. Alle Teilnehmer von Tanz- oder Kinderstunden werden gebeten, bei Verhinderung das Werk 7 vorher telefonisch oder anderweitig zu informieren.

12. Sollten einzelne Teile dieses Vertrages und seiner Bedingungen unwirksam sein, so wird davon die Gültigkeit des Vertrages und dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

13. Die Zahl der gebuchten Wochenstunden kann während der Laufzeit im beiderseitigen Einvernehmen geändert werden.

14. Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende und bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

15. Sämtliche Vertragsänderungen müssen schriftlich erfolgen.


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